Der Club behält sich vor bei Sonderveranstaltungen und/oder zusammenhängenden Feiertagen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten) auf rechtzeitig bekanntgegebene Sonderöffnungszeiten zurückzugreifen. Das Mitglied erwirbt das Recht, die gesamte Anlage während der Öffnungszeiten (Änderungen vorbehalten) gemäß seines gewählten Tarifs zu nutzen (siehe aktuelle Tarifübersicht). Bei Antreffen außerhalb der vereinbarten Tarifzeiten kann der Differenzbetrag zur nächsthöheren Tarifart eingefordert werden.
Die Mitgliedskarte ist Eigentum der Lifestyle GmbH und wird dem Neumitglied gegen eine Kaution für die Dauer der Mitgliedschaft überlassen. Sie ist bei jedem Besuch abzugeben. Bei Verlust wird gegen eine Gebühr von € 11,- eine neue Karte ausgestellt. Bei Beendigung der Mitgliedschaft wird gegen Rückgabe der Karte die Kaution per Banküberweisung rückerstattet.
Bei Umzug (unzumutbare Entfernung zum Club), Grundwehrdienst und Schwangerschaft kann die Mitglied-schaftsvereinbarung - mit einer Frist von einem Monat - zum Monatsende schriftlich per Einschreiben ge- kündigt werden oder auch in den Status „Ruhe“ gesetzt werden. Diese außerordentliche Kündigungsgründe müssen mit entsprechenden Bescheinigungen (per Kopie) eingereicht werden. Krankheitsbedingte Fehlzeiten können ab einer Mindestzeit von 4 Wochen durch Vorlage eines ärztlichen Attestes ebenfalls in den „Ruhe-Status“ versetzt werden. Die somit trainingslose Zeit wird an die vereinbarte Laufzeit angehängt. Die o.g. Gründe sind rechtzeitig und unverzüglich dem Club anzugeben. Nachträgliche Anfragen bzw. Meldungen verpflichten den Club nicht automatisch zur rückwirkenden Stilllegung.
Kommt das Mitglied mit 1 oder mehr Monatsbeiträgen in Zahlungsrückstand, kann der bis zum nächsten Vertragsablauftermin noch fällig werdende Restbetrag sofort verlangt werden. Die fälligen Bankmahngebühren gehen zu Lasten des Kontoinhabers.
Eine Haftung für Schäden aller Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird für den Fitnessclub Lifestyle ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung der für die Fitnessclub Lifestyle GmbH-Handelnden und ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen wird ausgeschlossen.
Alle weiteren Abreden und Abänderungen dieser Vereinbarung, sowie jede Kündigung bedürfen der Schriftform. Der Club kann für Renovierungsmaßnahmen bis zu 10 Werktage pro Jahr geschlossen werden. Die volle Beitragspflicht bleibt hiervon unberührt. Sollte eine Vertragsbestimmung rechtsungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine Klausel zu ersetzen, die der ursprünglichen am nächsten kommt.